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   OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05   

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https://dejure.org/2005,5453
OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05 (https://dejure.org/2005,5453)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2005 - 6 W 203/05 (https://dejure.org/2005,5453)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 6 W 203/05 (https://dejure.org/2005,5453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung der Gesellschaft am Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH nach dessen Kündigung; Auflösung einer GmbH durch gerichtlichen Beschluss; Ausübung des Auflösungsrechts durch einen Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 61 Abs. 1; BGB § 315
    Rechte eines Gesellschafters nach im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kündigung des Gesellschaftsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1873
  • NZG 2006, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Soweit diese Auffassung in der Rechtsprechung vertreten wird, handelt es sich allerdings durchweg nicht um entscheidungstragende Gründe (so BGH NJW 1984, 489, 490; RGZ 125, 114, 118; BayObLG BB 1975, 249, 250; ablehnend für eine bestimmte Fallkonstellation: OLG Köln NZG 1998, 779, 781).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Da in einem solchen Fall nach ständiger Rechtsprechung unmittelbar auf Leistung geklagt werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1054, 1056), bestand für den Kläger somit die Möglichkeit, seine Klage auf Einziehung oder Benennung einer Person zu richten, an die er seinen Gesellschaftsanteil abtreten konnte, wobei die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten nach billigem Ermessen zu treffen war (§ 315 Abs. 1 BGB) und das Gericht ggf. auf eine entsprechende Änderung des Klageantrags hätte hinwirken müssen (vgl. auch RG aaO.).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79

    Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur wird die Ausübung des Auflösungsrechts jedoch vom Grundsatz der Subsidiarität beherrscht, d. h., Auflösung der Gesellschaft kann von einem Gesellschafter nur verlangt werden, wenn kein weniger einschneidendes Mittel zur Beseitigung des Missstandes zur Verfügung steht (vgl. z. B. BGHZ 80, 346, 348; Baumbach / Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 61 Rdnr. 5).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Denn in einem Verfahren nach § 91 a ZPO kann hinsichtlich schwieriger Sach- und Rechtsfragen auf eine endgültige Klärung verzichtet werden und stattdessen nach billigem Ermessen eine Verteilung der Kosten auf beide Parteien erfolgen (vgl. BGH WuM 2004, 725; NJW-RR 2003, 1075).
  • OLG Köln, 19.12.1997 - 4 U 31/97

    Abfindung des an einer GmbH-Gesellschaft zum Betrieb einer Spielhalle beteiligten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Soweit diese Auffassung in der Rechtsprechung vertreten wird, handelt es sich allerdings durchweg nicht um entscheidungstragende Gründe (so BGH NJW 1984, 489, 490; RGZ 125, 114, 118; BayObLG BB 1975, 249, 250; ablehnend für eine bestimmte Fallkonstellation: OLG Köln NZG 1998, 779, 781).
  • BGH, 19.10.2004 - VIII ZR 327/03

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache betreffend die Anbringung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Denn in einem Verfahren nach § 91 a ZPO kann hinsichtlich schwieriger Sach- und Rechtsfragen auf eine endgültige Klärung verzichtet werden und stattdessen nach billigem Ermessen eine Verteilung der Kosten auf beide Parteien erfolgen (vgl. BGH WuM 2004, 725; NJW-RR 2003, 1075).
  • RG, 15.10.1926 - II 119/26

    1. Gilt bei der offenen Handelsgesellschaft die im Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Es bestand also eine Wahlschuld gemäß § 315 BGB (so in einem ganz ähnlich gelagerten Fall: RGZ 114, 393, 396), und zwar mit Bestimmungsrecht des Schuldners.
  • RG, 17.05.1929 - II 541/28

    1. Unter welchen Umständen kann die Gesellschafterversammlung einer sog.

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
    Soweit diese Auffassung in der Rechtsprechung vertreten wird, handelt es sich allerdings durchweg nicht um entscheidungstragende Gründe (so BGH NJW 1984, 489, 490; RGZ 125, 114, 118; BayObLG BB 1975, 249, 250; ablehnend für eine bestimmte Fallkonstellation: OLG Köln NZG 1998, 779, 781).
  • FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06

    Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus

    Wirkt die Gesellschaft am Vollzug des Austritts nicht mit, weil sie die Anteile weder einzieht noch einen Abtretungsempfänger benennt, bedarf es regelmäßig einer Klage zur Durchsetzung der Austrittsberechtigung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2005 6 W 203/05, OLGR Koblenz 2005, 668).
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